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   VGH Bayern, 04.12.2008 - 12 ZB 07.458   

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https://dejure.org/2008,73133
VGH Bayern, 04.12.2008 - 12 ZB 07.458 (https://dejure.org/2008,73133)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2008 - 12 ZB 07.458 (https://dejure.org/2008,73133)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 12 ZB 07.458 (https://dejure.org/2008,73133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    AusbildungsförderungsrechtElternunabhängige Förderung; Vorausleistung von Ausbildungsförderung; Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2008 - 12 ZB 07.458
    Die Klägerin lässt außer Acht, dass es grundsätzlich im förderungspolitischen Ermessen des Gesetzgebers steht, ob und inwieweit er die Ausbildung im Zweiten Bildungsweg durch staatliche Leistungen unterstützt, sofern er deren typische Situation zutreffend einschätzt und zwischen den Studierenden im Zweiten Bildungsweg nicht sachwidrig differenziert (vgl. BVerfG vom 10.11.1998 NVwZ 1999, 517/518).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2008 - 12 ZB 07.458
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2008 - 12 ZB 07.458
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.03.2017 - 6 N 6.17

    Ausbildungsförderung - "Vorausleistungseinrede" bei der Ersatzpflicht nach § 47a

    In dem Fall, dass zivilrechtlich kein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern besteht, kann dies faktisch zu elternunabhängigen Leistungen führen (vgl. VGH München, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 12 ZB 07.458 -, Rn. 5 bei juris; Lackner, in Ramsauer / Stallbaum, BAföG, 6. Auflage 2016, § 36 Rn. 2).
  • VG Düsseldorf, 02.11.2012 - 1 K 2105/12

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung im Wege der Vorausleistung in

    vgl. Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., § 36 Rn. 21; VGH München, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 12 ZB 07.458 - , Juris.
  • VG Potsdam, 15.11.2018 - 7 K 6313/17

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    In dem Fall, dass zivilrechtlich kein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern besteht, kann dies faktisch zwar zu elternunabhängigenLeistungen führen (OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., unter Hinweis auf Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 12 ZB 07.458 -, juris Rn.5).
  • VG München, 27.08.2009 - M 15 K 09.2113

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung unter Anrechnung von Kindergeld

    Auf diese Weise sollen Härtefälle aufgefangen werden, die durch die typisierende und pauschalierende Anrechnung des Elterneinkommens (§ 11 Abs. 2 BAföG) auf den Bedarf des Auszubildenden entstehen (BayVGH v. 4.12.2008 12 ZB 07.458).
  • VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung unter Anrechnung von Kindergeld

    Auf diese Weise sollen Härtefälle aufgefangen werden, die durch die typisierende und pauschalierende Anrechnung des Elterneinkommens (§ 11 Abs. 2 BAföG) auf den Bedarf des Auszubildenden entstehen (BayVGH v. 4.12.2008 Az. 12 ZB 07.458).
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